Leichenräuber vor Gericht – zwei Fälle aus Pelhams Chronik
Archivnotiz
Eine von Pelham angeführte Meldung aus einer nicht näher bezeichneten Monatsschrift, März 1776.
„In einem Schuppen an der Tottenham Court Road wurden die Überreste von mehr als zwanzig Leichnamen entdeckt. Man vermutet, dass sie dort von Händlern abgelegt worden waren, die Chirurgen belieferten. Einer dieser Händler soll im Borough ansässig sein, offen mit Leichnamen handeln und unter dem Namen ‚The Resurrectionist‘ allgemein bekannt sein.“
John Holmes und Peter Williams – Wegen Leichendiebstahls ausgepeitscht
Es war Donnerstag, der 09. Oktober 1777, als Mrs. Jane Sainsbury aus dem Leben schied. Am darauf folgenden Montag wurde sie auf dem Friedhof von St. George’s in Bloomsbury zur letzten Ruhe gebettet.
Doch diese war ihr nicht lange vergönnt.
Wenige Tage nach der Beisetzung wurde ihr Leichnam aus dem Grab geholt. Er war für einen anderen Zweck bestimmt.
Die Täter wurden jedoch entdeckt, bevor sie ihre makabre Beute in Sicherheit bringen konnten. Ihr Ehemann erhob Anklage und musste dafür die sterblichen Überreste seiner Frau identifizieren.
Im Dezember 1777 mussten sich drei Personen wegen dieses Leichendiebstahls vor Gericht verantworten. Als Haupttäter galten John Holmes, Totengräber an der Kirche St. George’s, und sein Gehilfe Peter Williams.
Eine Frau namens Esther Donaldson wurde der Mittäterschaft beschuldigt.
Welche Rolle sie bei dem Leichenraub gespielt haben sollte, ist nicht bekannt.
Nach der Verhandlung wurde Esther Donaldson freigesprochen.
John Holmes und Peter Williams hingegen wurden zu sechs Monaten Gefängnis und zweimaliger körperlicher Züchtigung verurteilt
Die Strafe wurde auf einer Strecke von einer halben englischen Meile, rund 800 Metern, zwischen der Kingsgate Street in Holborn und der Dyot Street in St. Giles’s vollstreckt. Dabei wurden die beiden Männer auf den entblößten Rücken ausgepeitscht. Zahlreiche Zuschauer verfolgten das Geschehen und zeigten sich, wie Pelham berichtet, mit der Bestrafung ausgesprochen zufrieden.
John Taylor und Thomas Martin – Zu Gefängnisstrafen verurteilt
Wie so oft füllten sich auch am 21. April 1831 die Zuschauerbänke des kleinen, düsteren Gerichtssaales rasch mit Schaulustigen.
An diesem Tag stand ein Prozess wegen Leichenraubes an.
Die Zuschauer tuschelten miteinander, während sie auf den Beginn der Sitzung warteten.
Als die Geschworenen und Richter den Saal betraten und ihre Plätze einnahmen, wurde es still im Raum.
Schließlich wurde die Anklage verlesen.
John Taylor war den Behörden bereits als berüchtigter Leichenräuber bekannt. Sein Mitangeklagter Thomas Martin war Leichenbestatter.
Taylor und Martin wurde vorgeworfen, den Leichnam eines alten Mannes namens Gardiner aus dem St.-Bartholomäus-Hospital gestohlen zu haben.
Doch anders als bei den üblichen nächtlichen Unternehmungen der Leichenräuber hatten die beiden Männer diesmal weder ein Grab geöffnet noch einen Sarg aufgebrochen. Sie hatten sich den Leichnam durch eine List beschafft.
Die Tochter des Verstorbenen erstattete Anzeige gegen die beiden Männer, die die Leiche vom Krankenhaus abholten.
Bei Camden Pelham ist die nachstehende Verteidigungsrede von Taylor überliefert.
(Anmerkung:
Das englische Original enthält Dialekt-Ausdrücke, die sinngemäß ins Deutsche übertragen wurden. Einzelne Passagen wurden gekürzt. Hinzugefügt wurden kleine Erläuterungen, die aus dem Originaltext nicht hervorgehen.)
„Sehen Sie, Mylord, da sehe ich also den armen alten Herrn in der Fleet Lane entlanggehen, und ihm geht es ganz erbärmlich. Da sagt er: ‚Jack, mir ist ganz komisch, und ich glaube nicht, dass ich diese Geschichte überstehen werde.‘
Also nehme ich ihn mit in eine Schenke und gebe ihm ein halbes Pint Bier, schön warm, und eine Tabakpfeife. Dort bleibt er bis sechs oder sieben Uhr. Dann sagt er: ‚Jack, du musst mir einen Platz besorgen, wo ich mich hinlegen kann.‘
Aber in keinem einzigen Haus wollten sie ihn aufnehmen, denn, wissen Sie, Mylord, er war nicht ganz frei von Ungeziefer.“
Bei dieser Bemerkung erklang vereinzelt ein verhaltenes Lachen unter den Zuschauern.
„Nun, Mylord, ihm geht es immer schlechter, und er bittet mich, ihn ins Krankenhaus zu bringen. Und habe ich ihn etwa nicht hingebracht?“
Ratsherr Winchester: „Ja, und Sie haben ihn auch wieder herausgeholt.“
Diese trockene Feststellung verursachte kurz Gelächter unter dem Publikum.
Taylor fuhr mit der Schilderung des Herganges ernst fort:
„Nun, Mylord, als ich ihn so schön und bequem im Bett liegen sehe, gehe ich zu seiner Tochter und erzähle es ihr. Sie war darüber keineswegs ungehalten, sondern sagte, sie sei mir für meine Höflichkeit und Menschlichkeit dankbar, weil ich mich um das arme alte Geschöpf gekümmert hätte, dem es so schlecht ging.
Und der alte Herr brauchte dringend ein Hemd. Also gehe ich zu seiner Tochter und hole eines, sogar mit einer Rüsche daran, und ziehe es ihm an.
Doch plötzlich wendet sich seine Tochter gegen mich und lässt mich festnehmen, obwohl ich so freundlich gewesen bin. Sie behauptet, ich hätte das Hemd gestohlen! Und ich will verdammt sein, wenn sie mich deswegen nicht sogar im Old Bailey vor Gericht gestellt haben!“
Die Zuschauer brachen in herzhaftes Lachen aus.
Richter Arabin: „Ich weiß, dass man das getan hat, denn ich habe selbst in diesem Diebstahlsprozess den Vorsitz geführt.“
Das Gelächter der Zuschauer war kaum verebbt, als es sich wieder durch die Reihen fortpflanzte.
Taylor: „Mit Verlaub, Mylord, ich glaube, Sie waren tatsächlich mein Richter. Nun, sehen Sie, Mylord, sie konnten mir nichts anhaben.“
Richter Arabin: „Kommen Sie endlich zur Sache.“
Taylor: „Nun, Mylord, dazu komme ich schon noch.“
Wieder erfüllte ungehemmtes Lachen den Raum.
„Also sagt sie zu mir: ‚Jack‘, sagt sie, ‚ich werde morgen früh ins Krankenhaus gehen und nach dem alten Herrn sehen, denn ich glaube, es geht ihm nicht gut.‘
Und mit Verlaub, Mylord, als sie dort hinkommt, kann sie überhaupt niemanden finden. Denn der Leichnam war nicht mehr da, weil ihn irgendjemand fortgeschafft hatte.“
Erneut brach im Gerichtssaal lautes Gelächter aus.
Richter Arabin: „Daran besteht kein Zweifel. Sie haben ihn fortgeschafft. Können Sie beweisen, wo er begraben liegt?“
Taylor: „Nun, sehen Sie, Mylord, ich nehme an, er liegt unter der Erde. Denn was sollte man sonst mit ihm machen? […]
Das donnernde Gelächter der Zuschauer steckte auch die Geschworenen und Richter an.
Nachdem es abgeklungen war, fuhr Taylor mit seiner Aussage fort:
„Nun, Mylord, ich habe den Leichnam danach niemals wieder gesehen. Und dann kommen sie zu mir und beschuldigen mich, ihn gestohlen zu haben. Aber mit Verlaub, Mylord, was sollte ich denn mit ihm anfangen, selbst wenn ich ihn gehabt hätte? Es ist schließlich nicht wie mit dem Körper einer Kuh oder eines Schafes, die man schlachtet. Und Sie glauben doch nicht, dass ich so einer bin, der das tun würde.[…]“
Die Geschworenen teilten Richter Arabin mit, dass eine Zusammenfassung der Beweisführung nicht erforderlich sei und befanden beide Angeklagten für schuldig.
Taylor wurde zu neun Monaten, Martin zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Quelle: The Chronicles of Crime or The New Newgate Calendar von Autor Camden Pelham
